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USC - Uwe Schiessel Consulting
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Zuschussmöglichkeiten

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen. Unternehmen, die zur Lösung ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Das Förderprogramm gilt bis 31.Dezember 2026.

 

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die

  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
  • die Definition für KMU (weniger als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro) erfüllen.

Was wird gefördert

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Konzeptionell beinhaltet:

  • eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens
  • die Benennung der ermittelten Schwachstellen und
  • darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis.
  • Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen bzw. 40 Stunden nicht überschreiten.

Wie wird gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Kosten der Beratung. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten

  • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch
    2.800 Euro und
  • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der gesamten Richtliniendauer.

 

Vor Beauftragung des Beratungsunternehmens und Beginn der Unternehmensberatung muss online ein Antrag gestellt werden. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen werden.

 

Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Tag der Gewebeanmeldung oder der Handelsregistereintragung bzw. bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung beim Finanzamt), müssen ein kostenloses Informationsgespräch bei einem in das Förderprogramm eingebundenen regionalen Ansprechpartner (Regionalpartner) führen. Das Informationsgespräch mit dem Regionalpartner kann bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises geführt werden. Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Durchführung des Informationsgespräches ist fristgerecht mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.

 

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss im elektronischen Verfahren der vollständige Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Sie möchten sich gerne durch staatliche Zuschusse bei der Beratung unterstützen lassen?

 

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