Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen. Unternehmen, die zur Lösung ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Das Förderprogramm gilt bis 31.Dezember 2026.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
Was wird gefördert
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Konzeptionell beinhaltet:
Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Kosten der Beratung. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der gesamten Richtliniendauer.
Vor Beauftragung des Beratungsunternehmens und Beginn der Unternehmensberatung muss online ein Antrag gestellt werden. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen werden.
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Tag der Gewebeanmeldung oder der Handelsregistereintragung bzw. bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung beim Finanzamt), müssen ein kostenloses Informationsgespräch bei einem in das Förderprogramm eingebundenen regionalen Ansprechpartner (Regionalpartner) führen. Das Informationsgespräch mit dem Regionalpartner kann bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises geführt werden. Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Durchführung des Informationsgespräches ist fristgerecht mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss im elektronischen Verfahren der vollständige Verwendungsnachweis eingereicht werden.
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